Durch geringere ÖPNV-Verluste bei den Verkehrsunternehmen im Kreisgebiet zeichnen sich gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung des Rhein-Sieg-Kreises im Jahr 2026 Verbesserungen ab, die durch eine Reduzierung der ÖPNV-Umlage des Kreises über einen Nachtragshaushalt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergegeben werden sollen. Dieses Verfahren findet die volle Zustimmung der schwarz-grünen Koalition, die eine zeitnahe Umsetzung unterstützt.
„Auch mit Start des 27. Jahres der schwarz-grünen Zusammenarbeit im Rhein-Sieg-Kreis machen wir deutlich, dass die finanzielle Entlastung der kreisangehörigen Kommunen unser Hauptziel bleibt“, erklärt Björn Franken, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. „Bereits in den letzten Jahren haben wir mehrfach Verbesserungen bei Haushaltspositionen, die von den Städten und Gemeinden getragen werden, konsequent weitergegeben. Das wollen wir auch in Zukunft so fortsetzen und damit die Kreiskommunen, wenn möglich, spürbar entlasten.“
Aufgrund des geringeren Finanzbedarfs der Verkehrsunternehmen durch die geringeren Verluste kann die ÖPNV-Umlage des Kreises verringert werden. Hintergrund ist, dass gegenüber den vorherigen Kalkulationen der Verkehrsunternehmen, auf welchen die bisherige Planung der Kreisverwaltung beruhte, verschiedene Verbesserungen eingetreten sind.
„Es handelt sich hierbei jetzt um einen Einmaleffekt, da die Kalkulationen für 2026 natürlich auf der Grundlage der tatsächlichen, aktuellen Zahlen angepasst wurden“, ergänzt Ingo Steiner, Vorsitzender der Grünen im Kreistag. „Die Kommunen stehen jedoch vor finanziell schwierigen Herausforderungen, deswegen ist jeder Euro wichtig, mit dem wir die kommunalen Haushalte entlasten können und darum machen wir das auch.“
Die Kreisverwaltung wird Anfang des Jahres die tatsächliche Entlastung berechnen und dann über einen Nachtragshaushalt im Wege der Senkung der ÖPNV-Umlage an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterleiten. Der Kreistag im März 2026 trifft dann die finale Entscheidung.
Zum Hintergrund:
Die Kosten des ÖPNV werden nach einem festgelegten Schlüssel zum überwiegenden Teil auf die Kommunen über die sogenannte ÖPNV-Umlage umgelegt. Grundlage für diese Abrechnung sind die in jeder Kommune gefahrenen Kilometer der Busse und Stadtbahnen (Linien 66, 67, 16, 18). Die SPNV-Leistungen werden über die Verbünde aus den Regionalisierungsmitteln finanziert.

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