Themengebiet: Kommunales
CDU/Grüne wollen auf zwei Dezernentenposten verzichten
Im Hinblick auf die laufende Organisationsuntersuchung der Kreisverwaltung und die Einrichtung des Arbeitskreises Konsolidierung kommenden Mittwoch haben sich die CDU-Kreistagsfraktion und die Fraktion Die GRÜNEN mit der Dezernatsstruktur der Kreisverwaltung beschäftigt. Zwei der sieben Dezernenten der Kreisverwaltung werden im Januar 2017 pensioniert.
Zudem ergab der Vergleich der Dezernatsstruktur des Rhein-Sieg-Kreises mit anderen Kreisverwaltungen, dass im Hinblick auf die Dezernentenanzahl Einsparpotential bestehen müsste. So verfügen z.B. der Rhein-Kreis Neuss, der Rhein-Erft-Kreis und der Rheinisch Bergische Kreis über deutlich weniger Dezernenten als der Rhein-Sieg-Kreis. CDU/Grüne möchten daher auf zwei der sieben Dezernentenpositionen verzichten und bitten den Landrat um Prüfung, ob dies umsetzbar ist.
„Strukturreformen und Einsparungen müssen auch an der Spitze erfolgen", so der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Dr. Torsten Bieber. „Sollten sich unsere Vermutungen bestätigen, dass wir auf zwei Dezernatsposten verzichten können, sollten wir das auch machen. Es wäre das richtige Signal in die Kreisverwaltung und zeigt, dass wir die Konsolidierung im Blick haben und nicht an Spitzenpositionen aus politischem Kalkül festhalten."
Der Vorsitzende der GRÜNEN-Kreistagsfraktion, Ingo Steiner, weiter: „Die Organisationsuntersuchung ist dank der Unterstützung unseres Landrates Sebastian Schuster eine riesige Chance, erstmals seit vielen Jahren die Organisation der gesamten Kreisverwaltung auf den Prüfstand zu stellen. Diese Vorgabe wird unseres Erachtens zu weiteren Organisationsänderungen führen, die unsere Kreisverwaltung noch effizienter und effektiver machen."
Hintergrund
Zum 31. Januar 2017 scheiden die Dezernenten Bernd Carl und Hermann Allroggen altersbedingt aus. Die Stellenausschreibung müsste im Herbst 2015 begonnen werden, um in einem transparenten Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren spätestens im Sommer 2016 einen/ eine Nachfolger/-in für jeden Dezernentenposten zu gewinnen. Aus diesem Grund muss frühzeitig Klarheit bestehen, ob die Wiederbesetzung der Stellen erfolgt oder nicht. Zuständig für die Stellenbesetzung ist der Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss.
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