
Themengebiet: Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Naturschutz, Umwelt
In der letzten Sitzung des Kreistages am 30. Januar wurde auf Anfrage der CDU-Fraktion über die Notwendigkeit und den möglichen Umgang mit einer Stallpflichtverlängerung für Rassegeflügel im Kreisgebiet beraten.
Eine Anweisung zur Aufstallung herrscht seit Dezember 2016 in ganz NRW, nachdem schwere Fälle von Vogelgrippe des Typ H5N8 in Westfalen aufgetreten waren. Am heutigen Dienstag (31.01.) soll über die Fortführung der Verordnung im Umweltministerium des Landes entschieden werden.
„Wir möchten wissen, ob noch weiterhin Notwendigkeit für eine solche Regelung besteht und wie vor allem gefährdete und alte Geflügelrassen vor der kompletten Stallhaltung geschützt werden können“, meint Jörg Erich Haselier, CDU-Kreistagsabgeordneter und Vorsitzender des Sondervereins der Krüper- und Zwerg-Krüperzüchter von 1904. Als leidenschaftlicher Geflügelhalter ist er mit der Problematik gut vertraut.
Wie Kreisveterinär Dr. von den Driesch mitteilte, gab es seit November 2016 keine bestätigten Verdachtsfälle im Kreisgebiet. Alle Untersuchungen von totem Wassergeflügel, über die sich das Virus bevorzugt überträgt, waren negativ.
„Damals war die Verordnung zum Schutz der Tiere gerechtfertigt, doch eine Verlängerung wäre nicht mehr verhältnismäßig und stünde dem Wohl der Tiere entgegen“, so Haselier nach der Sitzung.
Falls sich das Ministerium für eine Weiterführung der Verordnung entscheiden sollte, stellt der Kreisveterinär in Aussicht, in begründeten Einzelfällen eine Genehmigung für die Freilandhaltung für gefährdete Rassen zu erteilen.
Sollte wie in anderen Bundesländern die Zuständigkeit über eine Anordnung in die Hände des Kreises gegeben werden, sieht er derzeit keine Notwendigkeit für eine Verlängerung.
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