Für die CDU-Kreistagsfraktion haben die Vorsitzende des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung Uta Gräfin Strachwitz sowie die CDU- Kreistagsabgeordneten Notburga Kunert und Wilhelm Herbrecht beantragt, dass der Rhein- Sieg-Kreis eine eigene Beschäftigungsinitiative durchführen soll. Zur Umsetzung ist zusammen mit der ARGE Rhein-Sieg ein Konzept über mögliche Einsatzbereiche von SGB II Empfängerinnen und Empfängern zu erarbeiten. Dies soll dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgestellt werden.
Die CDU-Kreistagsfraktion sieht mit Sorge, dass nach Einschätzungen der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Arbeitslosen weiterhin steigen wird, wovon auch der Rhein-Sieg-Kreis nicht verschont bleibt. Daraus begründet Uta Gräfin Strachwitz den Antrag:
„Die CDU-Kreistagsfraktion nimmt diese Entwicklung mit Sorge zur Kenntnis. Aus unserer Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gegenüber folgt für die CDU- Kreistagsfraktion, eine Beschäftigungsinitiative auf den Weg zu bringen, mittels derer SGB II Empfängerinnen und Empfänger die Chance erhalten, wieder einer geregelten Tätigkeit nachgehen zu können.
In einem ersten Schritt ist daran gedacht, über das Instrument des Beschäftigungszuschusses Arbeitslose in der Verwaltung einzustellen und für besondere, in öffentlichem Interesse liegende Tätigkeiten vorzusehen. Bereits in der Vergangenheit wurden dabei gute Erfolge z.B. mit Busbegleitern erzielt. Diese Überlegungen könnten wieder aufgegriffen werden. Weitere Einsatzbereiche könnten darin liegen, für Sauberkeit an öffentlichen Plätzen zu sorgen, den Naturschutz zu verstärken etc. Auch sollte die Verwaltung mit Vereinen und anderen Institutionen Kontakt aufnehmen und dort die Notwendigkeit an vergleichbaren Unterstützungsleistungen nachfragen.“
Zum Konzept selber führt Gräfin Strachwitz weiter aus: „ Das von der Verwaltung vorzulegende Konzept muss sich auch damit auseinander setzen, wie die betroffenen Menschen angeleitet und unterstützt werden können. Da es sich bei den SGB II Empfängerinnen und Empfängern in der Regel um Langzeitarbeitslose handelt, wird in der Mehrzahl der Fälle eine Begleitbetreuung erforderlich sein. Hierzu wird zumindest anteilig Personal erforderlich sein. Schließlich wird in dem Konzept eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen für den Rhein-Sieg-Kreis erfolgen müssen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kann das Thema nicht hinausgezögert werden, sondern soll in der nächsten Sitzung des fachlich zuständigen Ausschusses für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung erörtert und beschlossen werden.“
f.d.R.
Ivo Hurnik //Pressesprecher
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