Kreis will Biotope und Landwirtschaft besser schützen

06.07.2017

Eine wichtige Maßnahme für Tierwohl, Landwirtschaft und Naturschutz beschloss der Rhein-Sieg-Kreis heute im Kreistag: In Zukunft werden Jäger für im Kreisgebiet erlegte Frischlinge bis 20 Kilogramm keine Trichinenuntersuchungs-Gebühr mehr zahlen müssen. Diese Untersuchung ist für Wildfleisch obligatorisch, um den Menschen vor mitunter tödlichem Parasitenbefall zu schützen.

Die Entscheidung geht zurück auf einen jüngst gestellten Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN und ist eine kurzfristige Reaktion auf die Hilfegesuche von Jägern, Landwirten und Naturschützern, die unter den immer größer werdenden Schwarzwildpopulationen leiden.

„Milde Winter und eine gute Ernährungsgrundlage haben zu dieser großen Population geführt“, erläutert Dr. Torsten Bieber, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg. „Diese schadet nicht nur den Tieren durch häufigere Krankheitsübertragung selbst, sondern vor allem der Landwirtschaft und Natur. Die Tiere zerstören durch ständiges Umbrechen geschützte Naturbereiche und vernichten die Ernte.“ Ingo Steiner, Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion, ergänzt: „ Durch den Erlass der Gebühr wollen wir deshalb eine dringend notwendige Verringerung der Population zum Wohle aller Beteiligten erreichen.“

Schon vor einiger Zeit hatte der Rhein-Sieg-Kreis auf seine Schwarzwildproblematik reagiert und die Jagd-Schonzeit für sog. Überläufer im Kreisgebiet verringert. Da diese aber schon Nachwuchs austragen, musste eine neue Lösung gefunden werden. Mit dem Erlass der Untersuchungsgebühr sollen Jäger einen stärkeren Anreiz bekommen, auch Tiere in geringen Gewichtsklassen zu erlegen. Das war bisher zu kostspielig, weil die Gebühr oftmals den Wert des Fleisches überstieg. Die Regelung gilt zunächst bis 2020 und ist auf Tiere aus dem Kreisgebiet begrenzt.