Koalition setzt sich für einheitliche Senioren- und Pflegeberatung ein

04.03.2021

Obwohl es zukünftig immer mehr Menschen in Deutschland und damit auch im Rhein-Sieg-Kreis betrifft, denken nur wenige frühzeitig oder gerne darüber nach: Was ist, wenn ich oder mir nahestehende Personen pflegebedürftig werden? Wo und bei wem kann ich mich beraten lassen?

„Die schwarz-grüne Koalition im Kreistag möchte die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis bei diesem schwierigen Thema unterstützen. Deshalb fordern wir die Kreisverwaltung in einem Antrag zum Doppelhaushalt 2021/2022 auf, ein Umsetzungskonzept für eine Senioren- und Pflegeberatung im Rhein-Sieg-Kreis zu erstellen. Zur schrittweisen Umsetzung dieser Konzeptionierung sollen für das Jahr 2022 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden“, erläutert Matthias Schmitz, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion.

Sein Pendant bei der GRÜNEN-Fraktion, Wolfgang Haacke, führt aus: „Eine gut funktionierende Senioren- und Pflegeberatung mit klaren Qualitätskriterien wird in Zukunft immer bedeutender. Es liegt im Interesse des Rhein-Sieg-Kreises, die aktuell sehr unterschiedlich ausgeprägten Beratungsstrukturen in den Städten und Gemeinden anzugleichen und in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen einheitliche Standards im gesamten Kreisgebiet zu schaffen. Hiervon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises.“

Auf Initiative von Schwarz-Grün hat sich das „Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik“ (FFP) der Universität Münster im Jahr 2018 erstmalig mit der Frage befasst, wie eine langfristige und einheitliche Senioren- und Pflegeberatung im Rhein-Sieg-Kreis gelingen kann. 
Auf Grundlage des hieraus entstandenen Konzeptes soll die Kreisverwaltung nun die konkrete Umsetzungsplanung erarbeiten und diese so bald wie möglich im zuständigen Fachausschuss für Soziales und Integration vorstellen. In die Planung sollen auch insbesondere Fördermöglichkeiten Dritter sowie mögliche Leistungen durch andere Träger miteinbezogen werden. Die von der Kreisverwaltung gesammelte Praxiserfahrung soll im Jahr 2023 erstmalig und anschließend nach drei Jahren grundsätzlich evaluiert werden.