Abrechnung der Rettungsdienstgebühren soll ausgesetzt werden

16.01.2026

Die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN haben zur Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 einen Dringlichkeitsantrag auf Aussetzung von Gebührenforderungen gegen gesetzlich Versicherte für den Rettungsdienst gestellt. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Kreisaus-schusses müsste die Verwaltung gezwungenermaßen in den kommenden Tagen die Gebühren der getätigten Einsatzfahrten mit den Patienten abrechnen, soweit diese nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

„Die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis brauchen Planungssicherheit. Deshalb wollen wir die Abrechnung der Gebühren für den Rettungsdienst gegenüber den Versicherten befristet aussetzen, erklärt Björn Franken, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. „Die von den Krankenkassen angekündigte Entscheidung, die Kosten für Notfalltransporte künftig nicht mehr vollständig zu erstatten, hat zum Jahresende erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Der Zugang zum Rettungsdienst darf zu keinem Zeitpunkt von finanziellen Überlegungen abhängig gemacht werden. In akuten Notlagen kommt es auf schnelles Handeln an. Mögliche Gebühren dürfen keine Hürde für lebensrettende Hilfe darstellen.“

„Der Druck auf die Krankenkassen hat sich ausgezahlt. In Kürze wird es einen Austausch zwischen Kostenträgern, kommunalen Spitzenverbänden und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister geben, um das Finanzierungsproblem zu besprechen“, ergänzt Ingo Steiner, Vorsitzender der Grünen im Kreistag. „Da die bundesgesetzliche Reform der Notfallversorgung erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten ist, braucht es kurzfristig eine tragfähige Übergangslösung. Ziel ist es, unter Moderation von Minister Laumann eine Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Kostenübernahme von Fehlfahrten zu erreichen.“

Zum Hintergrund:

Die Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen stehen als Träger des Rettungsdienstes vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Seit dem 1. Januar 2026 wenden die Krankenkassen bei der Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen ein kurzfristig verändertes Verfahren an, welches jahrelanger
Praxis widerspricht. Insbesondere bei sogenannten „Fehlfahrten“ führt dies zu Finanzierungslücken. Da trotz intensiver Bemühungen keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte, sind die Städte und Kreise seit Jahresbeginn gezwungen, Gebühren für getätigte Einsatzfahrten bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zu erheben.