Weitere Aushöhlung des Bonn/Berlin-Gesetzes inakzeptabel

09.10.2014

Themengebiet: Finanzen, Innen, Kommunales

CDU-Kreistagsfraktion setzt sich für Erhalt ministerieller Dienststellen in Bonn ein

Die Ankündigung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, 130 Stellen der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von Bonn nach Berlin zu verlagern, bezeichnet Dr. Torsten Bieber als inakzeptabel: „Damit geht der massive Verlust von Ministeriumsposten weiter. Die weitere Aushöhlung des Bonn/Berlin-Gesetzes ist mehr als dreist. Und dies auch noch als Einhaltung des Gesetzes zu bezeichnen ist eine Frechheit“ äußert der Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion seinen Unmut.

Finanzminister Schäuble hatte gestern angekündigt, die Zollabteilung des BMF mit bislang 210 Beschäftigten in Bonn umzustrukturieren. Rund 130 Posten sollen nach Berlin wechseln, etwa 80 Stellen in eine neue Generalzolldirektion in Bonn überführt werden. Diese neue Bundesoberbehörde wird den Plänen zufolge ihren Dienst in Bonn ab Januar 2016 aufnehmen.

„Natürlich freue ich mich über die Ansiedlung der neuen Behörde in Bonn. Und sicher ist es im Sinne der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie nunmehr Klarheit und Planungssicherheit haben. Aber es kann nicht angehen, dass die Einhaltung des Bonn/Berlin-Gesetzes von Minister Schäuble behauptet wird, aber das Gegenteil der Fall ist. Das Bekenntnis zum Bonn/Berlin-Gesetz darf kein Lippenbekenntnis sein,“ schließt Dr. Torsten Bieber.