Die CDU steht für das Gelingen von Inklusion
Beherrscht wurde die schul- und bildungspolitische Debatte der vergangenen Jahre von der gesetzlichen Umsetzung der Inklusion. Das im Herbst 2013 beschlossene 9. Schulrechtsänderungsgesetz (das „schulische Inklusionsgesetz“) tritt zum 01. August 2014 in Kraft und regelt die wesentlichen Eckpunkte einer gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen.
Der Rhein-Sieg-Kreis sieht sich in besonderer Verantwortung für unsere Förderschulen und arbeitet landesweit vorbildlich. Insgesamt gibt es acht Förderschulen in Trägerschaft des Kreises mit den Förderschwerpunkten sprachliche Entwicklung, geistige Entwicklung und emotional-soziale Entwicklung und die so- genannte Schule für Kranke. Wir sind stolz auf unsere „Kreis-Schulfamilie“, die zu einer funktionierenden Familie zusammen gewachsen ist.
Mit dem schulischen Inklusionsgesetz einher geht die Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen. Diese Regelung, die das Schulministerium ohne Beteiligung des Landtags erlassen hat, hat massive Auswirkungen auf die Schullandschaft und die Existenz von Förderschulen im Rhein-Sieg-Kreis. Deshalb unterstützen wir die Initiative des Kreisschulamtes, mit den Gemeinden und Städten des Kreises und der benachbarten Stadt Bonn, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zu entwickeln, mit dem Ziel, die qualitativ hochwertige Förderung der Kinder und Jugendlichen in der gesamten Region weiterhin zu sichern.
Aus ihrer christlichen Grundhaltung heraus spricht sich die CDU für die Inklusion aus und unterstützt die Entwicklung zur gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Wir fordern eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen gemeinsamem Unterricht und Förderschule.
An unseren Förderschulen wird hervorragende sonderpädagogische Arbeit für unsere Kinder und Jugendlichen geleistet. Förderschulen bieten einen Schutzraum, in dem sich die Schülerinnen und Schüler wohl fühlen. Der hohe Anspruch, die große Professionalität und der hohe Standard, mit dem heute Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in unseren Kreisförderschulen unterrichtet werden, sind nicht mit allgemeinbildenden Schulen vergleichbar. Dieser Standard muss zum Wohle der betroffenen Kinder aufrecht- erhalten werden.
Soll Inklusion gelingen, braucht man vor allem die personellen Ressourcen und die sächlichen Ausstattungen in den städtischen Schulen. Ohne eine ausreichende Zahl an professionellen Sonderpädagogen wird Inklusion nicht gelingen. Und auch ansonsten müssen die Schulen auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorbereitet sein. Und dabei geht es nicht nur um die Kosten, die das Land wegen der Übertragung einer neuen Aufgabe auf die Kommunen diesen zu erstatten hat. Eltern, Lehrer und Schulverwaltung müssen lernen, Inklusion vom betroffenen Kind her zu denken.
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