Entlastungen für viele Familien im Rhein-Sieg-Kreis

11.11.2022

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sollen überarbeitet werden

Ab dem kommendem Kindergartenjahr 2023/24 sollen die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes angepasst und dadurch viele Eltern entlastet werden! Das hat die schwarz-grüne Koalition im Kreistag zum kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 des Rhein-Sieg-Kreises beantragt.

Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 36.813 Euro sollen in Zukunft komplett vom Elternbeitrag freigestellt werden. Die bisherige Eingangsstufe liegt bei 24.542 Euro.
Für Einkommen oberhalb der bisherigen Höchststufe von 85.892 Euro sollen bis zu einer neuen Höchststufe ab 140.000 Euro drei zusätzliche Beitragsstufen eingeführt werden, um auch in diesem Einkommensbereich mehr Beitragsgerechtigkeit zu schaffen.

„Mit unserem Vorhaben reagieren wir auf die Wünsche vieler Eltern. Insbesondere Eltern mit einem niedrigeren Einkommen werden durch die höhere Eingangsstufe entlastet“, berichtet Brigitte Donie, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Für viele ist das auch eine Frage, wie hoch die Kosten für die Kinderbetreuung im Vergleich mit ihrem Einkommen sind. Daher ist eine Anpassung der Elternbeiträge dringend erforderlich.“

Die beantragten Änderungen gelten für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Nur hier ist das Kreisjugendamt zuständig. Alle anderen Städte im Rhein-Sieg-Kreis haben eigene Jugendämter und damit auch eigene Beitragstabellen.